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In Kürze

TMclass verbindet die Klassifikationsdatenbanken (Bezeichnungen oder Begriffe für Waren und Dienstleistungen) jedes teilnehmenden (Marken)Amtes (TA), um Sie bei der Klassifizierung Ihrer Waren und Dienstleistungen zu unterstützen. Eine solche Klassifizierung ist ein notwendiger Schritt, wenn Sie eine Marke anmelden möchten, unabhängig davon, ob es sich um eine internationale Marke, eine Unionsmarke, mit der Sie Ihre Marke in allen EU-Mitgliedstaaten schützen, oder eine länderspezifische Marke handelt.

Wenn Sie in TMclass nach einem Klassifikationsbegriff suchen, wird Ihnen angezeigt, in welchen Datenbanken der teilnehmenden Ämter dieser Begriff vorkommt. Wenn der Begriff in der Datenbank eines teilnehmenden Amtes nicht enthalten ist, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der Begriff von diesem Amt nicht anerkannt wird. Vielmehr dauert das Anmeldungsverfahren in einem teilnehmenden Amt möglicherweise länger, weil die Klassifizierung nicht automatisch, sondern durch einen Prüfer erfolgt.

Wenn Sie Begriffe aus mehreren Klassen auswählen, werden unter Umständen zusätzliche Gebühren erhoben. Beispielsweise beinhaltet die Eintragungsgebühr des EUIPO die Auswahl von bis zu drei Klassen, während das Amt des Vereinigten Königreichs (UKIPO) für jede weitere Klasse eine geringe Gebühr erhebt. Klären Sie diese Frage mit dem teilnehmenden Amt, bei dem Sie Ihre Marke eintragen lassen.

Die Baumstruktur ist ein Verwaltungsinstrument, das dem Nutzer zeigen soll, wo ein Begriff vor der Eintragung einer Marke klassifiziert werden kann. Sie wurde vom EUIPO und nationalen Ämtern der EU in Zusammenarbeit mit der WIPO entwickelt. Diese Struktur basiert zwar auf der Nizza-Klassifikation, ist jedoch kein offizieller Bestandteil des Nizza-Klassifizierungssystems. Sie hat keine Rechtswirkung bei der Prüfung von Marken oder beim Vergleich von Waren und Dienstleistungen.


Vorgeschichte

In der Vergangenheit war der Markenschutz eine reine Länderangelegenheit. Wer seine Marke in einem anderen Land schützen lassen wollte, musste der Sprache des betreffenden Landes mächtig sein. Außerdem gab es große Unterschiede, wie die einzelnen Länder die Waren und Dienstleistungen klassifizierten.

Seit dem Jahr 1957 wurden zahlreiche Initiativen ins Leben gerufen, deren Ziel es war, die Art und Weise zu vereinheitlichen, wie die verschiedenen Ämter und Länder Waren und Dienstleistungen für den Zweck der Markeneintragung klassifizierten. Zu diesen Initiativen gehören die Nizza-Klassifikation, das trilaterale Abkommen und das Harmonisierungsprojekt, die nachfolgend beschrieben werden.

Nizza-Klassifikation

Die Nizza-Klassifikation besteht aus einer Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken. Sie beruht auf einem im Jahr 1957 geschlossenen multilateralen Abkommen, dem "Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken", das von der WIPO verwaltet wird (www.wipo.int).

Viele Länder verwenden die Nizza-Klassifikation, um Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken zu klassifizieren.

Die Nizza-Klassifikation umfasst die Klassenüberschriften, die durch erläuternde Anmerkungen ergänzt werden, sowie die Alphabetische Liste der Waren und Dienstleistungen. Die Klassenüberschriften beschreiben durch Oberbegriffe die Art der Waren und Dienstleistungen, die in jeder der 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen enthalten sind. Jede Klassenüberschrift wird durch erläuternde Anmerkungen ergänzt, die die Art der in der betreffenden Klasse enthaltenen oder nicht enthaltenen Waren oder Dienstleistungen detaillierter beschreiben. Die Alphabetische Liste ist eine Liste der Waren und Dienstleistungen in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe der zugehörigen Klasse.

In TMclass werden Bezeichnungen von Waren und Dienstleistungen mit stilisiertem N gekennzeichnet, wenn sie in der Alphabetischen Liste der Nizza-Klassifikation enthalten sind. Diese Angabe erscheint nur in den Daten des EUIPO.

Daher wird eine Liste von Waren und Dienstleistungen, die ausschließlich auf Bezeichnungen der Nizza-Klassifikation beruht, von den oben genannten Ämtern als korrekt klassifiziert akzeptiert, sofern sie in der Klasse verwendet werden, die in der Datenbank angegeben ist.


ID Liste

Mitglieder des TM5 sind das Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten von Amerika (USPTO), das japanische Patentamt (JPO), das koreanische Amt für Geistiges Eigentum (KIPO), die staatliche Verwaltung für Industrie und Handel der Volksrepublik China (CNIPA) und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Eines der Projekte im Rahmen dieser Zusammenarbeit betrifft die ID Liste.


Harmonisierungsprojekt

Die Harmonisierung der Klassifikation soll zu einer einheitlichen Klassifizierungspraxis der teilnehmenden Ämter führen, damit der Nutzer ein einziges Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen in allen Sprachen sieht und eine einheitliche Anwendung der Klassifizierungspraxis gewährleistet ist, so dass die Annahme und Ablehnung von Listen der Waren und Dienstleistungen einheitlich erfolgt.

Hintergrund:

Die Nizza-Klassifikation dient hauptsächlich Verwaltungszwecken. Sie wird von vielen Markenämtern, einschließlich dem EUIPO, verwendet, um Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken zu klassifizieren. Wenn eine Ware oder Dienstleistung nicht in der Alphabetischen Liste enthalten ist, wird die Klasse mit Hilfe einer Reihe von Klassifizierungsregeln bestimmt. Da dies mit einem gewissen Auslegungsspielraum verbunden ist, haben die Ämter in den vergangenen Jahrzehnten unterschiedliche Klassifizierungspraktiken entwickelt.

Diese Unterschiede führen zu Verwirrung. Sie sind nicht nutzerfreundlich, und den Anmeldern steht in den verschiedenen Ämtern für die gleiche Marke keine einheitliche Klassifikationsliste zur Verfügung.

Zu dem Vorschlag der Harmonisierung kam es während einer TMclass-Konferenz im Juli 2008. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass es zwischen den Ämtern keine Unterschiede in der Klassifizierung geben sollte. Das UKIPO und das EUIPO erarbeiteten einen Ansatz für eine neue harmonisierte Datenbank und einigten sich auf eine gemeinsame Datenbank der Waren und Dienstleistungen in englischer Sprache. Schweden folgte diesem Beispiel, indem es die englische Datenbank ins Schwedische übersetzte und diese als offizielle Liste verwendete. Andere Ämter erklärten sich bereit, sich anzuschließen, und die meisten europäischen Ämter zeigten Interesse an dem Vorschlag.

Alle europäischen Ämter mit Englisch als Arbeitssprache (EUIPO, Vereinigtes Königreich, Irland und Malta) verwenden die harmonisierte Liste in englischer Sprache.

Letztendlich besteht das Ziel darin, "problemfreie" Szenarien zu schaffen: Markenanmelder verwenden eine einheitliche Klassifikationsliste in verschiedenen Ämtern, die sich vorab zu deren Verwendung bereit erklärt haben. Für den Anmelder besteht nur ein geringes Risiko von Einwänden, und bei den teilnehmenden Ämtern gehen weniger unzulängliche Anmeldungen ein.

TMclass hebt Unterschiede in der Klassifikation hervor, die noch zwischen den teilnehmenden Ämtern bestehen, und bildet ein eigenständiges, auf europäischer Ebene gültiges System, dem sich neue Ämter jederzeit anschließen können.

Derzeit stellen über die Hälfte der nationalen Ämter und das EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) Daten für TMclass bereit. Bald wird auch die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) ihre Datenbanken zur Verfügung stellen.

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